Ferien- und Schülerjobs sollen sich für alle Kinder lohnen

Im Zuge der nach einem Verfassungsgerichtsurteil notwendig gewordenen Reform der Jobcenter macht das Bundeskabinett auch den Weg frei für einen höheren Hinzuverdienst für Kinder aus Haushalten mit Arbeitslosengeld-II-Beziehern. Sie sollen von dem Geld aus Ferienjobs künftig bis zu 1.200 Euro im Jahr behalten können. Bisher wird es zum größten Teil mit dem Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") verrechnet.
Dazu erklärt Kristin Schütz, sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Wenn sich Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit Arbeit suchen, um Geld zu verdienen, ist dieses Engagement auch zu würdigen. Diese Forderung haben wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode erhoben. Ein FDP-Antrag, die Verdienste der Kinder nicht auf das Einkommen in Bedarfsgemeinschaften anzurechnen, wurde 2005 im Landtag einstimmig angenommen.
Denselben Standpunkt vertreten wir auch heute nachdrücklich: Auch für Kinder soll sich Arbeit lohnen. Es ist jungen Menschen nicht zu vermitteln, dass sie arbeiten gehen, sich engagieren und davon dann fast nichts haben. Das ist nicht nur unlogisch und ungerecht, sondern auch ein falsches Signal. Dieser Einblick in das Arbeitsleben vermittelt den Kindern, dass es notwendig ist, diszipliniert und verlässlich zu sein. Sie lernen, dass viele Wünsche im Leben nur mit Arbeit auch erfüllt werden können und dass dazu Leistung erbracht werden muss. Ich begrüße es deshalb sehr, dass sich die schwarz-gelbe Koalition auf Bundesebene dieses wichtigen Themas angenommen hat."
Der FDP-Antrag "Ferien- und Schülerjobs - auch mit Hartz IV! aus der vergangenen Legislaturperiode.